Grenzgänger österreich schweiz home office
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Daher hatten die Grenzgänger vor der Pandemie weniger Flexibilität in Bezug auf das Arbeiten von zu Hause aus.
Häufige Fragen zur Home Office Regelung für Grenzgänger
Was änderte sich 2023 für Grenzgänger in der Schweiz?
Am 30.06.2023 liefen die bisherigen Vereinbarungen zur Home Office Arbeit für Grenzgänger aus.
Besonders bemerkenswert war eine Sonderregelung, die während der Pandemie eingeführt wurde, um das Arbeiten im Home Office zu erleichtern und gleichzeitig die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen.
Die flexible Anwendung der EU-Unterstellungsregeln im Bereich der sozialen Sicherheit wurde infolge der pandemiebedingten Einschränkungen eingeführt und bis zum 30.
Seit dem 1. Juli 2023 ein neues Abkommen, dass es Grenzgängern ermöglicht weiterhin in der Schweiz sozialversicherungspflichtig zu bleiben, solange weniger als 50% der Arbeitszeit im Homeoffice (Telearbeit) geleistet wird.
Dies gilt für Grenzgänger aus Ländern, die das multilaterale Abkommen unterschreiben. Die geltenden Gesetze lassen ihnen dabei allerdings nur einen begrenzten Spielraum.
Am 15. Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bleibt dabei unberührt.
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kostenfreien Termin buchenDie aktuelle Regelung im Überblick
Wer weniger als 50% im Homeoffice arbeitet…
- erhält die Grenzgänger-Bewilligung
- ist in der Schweiz renten- und sozialversichert
- zahlt 4,5% Quellensteuer in der Schweiz, Einkommensteuer in Deutschland
- kann aus den drei Varianten der Grenzgängerversicherung wählen
Wer 50% und mehr im Homeoffice arbeitet…
- kann den Grenzgänger-Status verlieren
- ist in Deutschland renten- und sozialversichert
- zahlt die Einkommensteuer in Deutschland
- muss sich privat oder gesetzlich in Deutschland versichern
Für wen gilt das neue Abkommen zur Telearbeit?
Folgende Staaten planen bisher das Abkommen zu unterschreiben:
Schweiz, Deutschland, Österreich, Belgien, Estland, Finnland, Ungarn, Irland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, die Slowakei, die Tschechische Republik, sowie Liechtenstein und Norwegen.
Das multilaterale Abkommen gilt für alle Bürger der unterzeichnenden EU-/EFTA-Staaten für die gleichzeitig auch das Freizügigkeitsabkommen gilt.
Für wen gilt das neue Abkommen zur Telearbeit nicht?
Es ist nicht anwendbar auf:
- Personen, die neben der Telearbeit weitere Tätigkeiten (z.B.
50% zwischen Deutschland und der Schweiz) konnte keine G-Bewilligung beantragt werden, was ebenfalls Auswirkungen auf die Sozialversicherungen, Steuern und Krankenversicherung des Arbeitnehmers hatte. Der Gesetzesentwurf zielt deshalb in erster Linie darauf ab, dass die Schweiz ihr Besteuerungsrecht gegenüber den in Frankreich und Italien wohnhaften Grenzgängerinnen und Grenzgängern vollständig ausüben kann und der Schweiz möglichst wenig Steuersubstrat verloren geht.
Auswirkungen auf die Arbeitgeber und Steuerpflichtigen
Wird im nationalen Recht eine explizite Besteuerungsgrundlage für Telearbeit im Ansässigkeitsstaat geschaffen, so kommt der Bescheinigung der Arbeitstage, an denen die Tätigkeit in Form von Telearbeit ausgeübt wurde, grosse Bedeutung zu.
Bei Telearbeit würde das Besteuerungsrecht somit vom Staat des schweizerischen Arbeitgebers auf den ausländischen Wohnsitzstaat des Arbeitnehmers (Ansässigkeitsstaat) übergehen.
Abweichend von diesem Grundsatz hat die Schweiz mit Frankreich und Italien vereinbart, dass die in diesen Staaten für einen Schweizer Arbeitgeber verrichtete Telearbeit in einem gewissen Umfang weiterhin von der Schweiz besteuert werden kann, auch wenn die Arbeit physisch nicht in der Schweiz verrichtet wird (Frankreich: jährlich bis zu 40 Prozent der Arbeitszeit / Italien bis zu 25 Prozent der Arbeitszeit).
Die bilateralen Abkommen mit Deutschland und Liechtenstein sehen vor, dass die Tätigkeit in Form von Telearbeit für Grenzgängerinnen und Grenzgänger keine Auswirkungen auf ihren steuerlichen Grenzgängerstatus hat.
Mit Österreich besteht kein bilaterales Grenzgängerabkommen.
Nationale Besteuerungsgrundlagen
Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung können Erwerbseinkünfte von natürlichen Personen ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz nur dann an der Quelle besteuert werden, wenn die Erwerbstätigkeit physisch in der Schweiz ausgeübt wird.
Wird die Obergrenze überschritten, müssen Grenzgänger mit starken Einschränkungen rechnen.
Wie viele Home Office Tage sind für Grenzgänger erlaubt?
Grenzgänger dürfen grundsätzlich so oft und so lange im Home Office arbeiten, wie es der Arbeitgeber gestattet. Nicht zumutbar ist eine Rückkehr, wenn die Strecke zwischen Wohnort und Arbeitsplatz mehr als 100 Kilometer beträgt oder die Reise (hin und zurück) mehr als 3 Stunden dauert.
Sozialversicherungspflicht im Home-Office
Solange die Sonderregelung für Grenzgänger im Homeoffice gilt, sind und bleiben Grenzgänger auch bei vollständiger Arbeit im Homeoffice im Wohnsitzland für einen Schweizer Arbeitgeber in der Schweiz sozialversicherungspflichtig.
Die Sonderregelung galt bis Ende Juni 2023.
Was passiert nach dem 30.
Insgesamt arbeiten rund 400’000 Grenzgängerinnen und Grenzgänger in der Schweiz, von denen die meisten in Frankreich (220’000) und Italien (90’000) wohnhaft sind. Die Plattform ALPS wurde entsprechend angepasst und beinhaltet nun den neuen Geschäftsfall “grenzüberschreitende Telearbeit”.
Offizielle Informationen zur Homeoffice-Regelung für Grenzgänger finden Sie auch auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Für wen gilt die neue Home Office Regelung?
Die neue Regelung für die Home Office Arbeit gilt für alle Personen, die unter das Freizügigkeitsabkommen der EU/EFTA-Staaten fallen.
Bis zu 50% Telearbeit bedeutet mehr Flexibilität und weniger Pendeln für Grenzgänger, die im Home Office arbeiten können.
Häufig gestellte Fragen
Können Grenzgänger im Homeoffice in Deutschland arbeiten?Ja, Grenzgänger können nun regulär 50% ihrer Arbeitszeit auch vom Homeoffice im Wohnland arbeiten.
Ob die Tätigkeit im Homeoffice jedoch möglich ist, hängt selbstverständlich von der Art der Tätigkeit und vom Einverständnis des Arbeitgebers ab.Wie viel dürfen Grenzgänger im Homeoffice arbeiten?Aktuell dürfen Grenzgänger 50% der Arbeitszeit im Homeoffice leisten, ohne den Grenzgänger-Status zu verlieren.
Bis zur Covid-19 Pandemie waren höchstens 25% möglich.Eine Grenzgänger-Krankenversicherung kann in der Schweiz oder in Deutschland abgeschlossen werden.
Was passiert, wenn ich mehr als 50% Homeoffice mache?Wer mehr als 50% im Homeoffice arbeitet, verliert den Grenzgänger-Status. Hinzu kommt, dass eine Krankenversicherung in der Schweiz nicht möglich ist und stattdessen eine freiwillige gesetzliche der private Krankenversicherung in Deutschland abgeschlossen werden muss.
Ein Zusammenwirken von Beschäftigten und Arbeitgebern ist unumgänglich. EFTA-Staat gewöhnlich eine Tätigkeit ausüben;
- Personen, die neben der Telearbeit gewöhnlich weitere Tätigkeiten (z.B.
Home Office Regelung für Grenzgänger in der Schweiz [2025]
Die Pandemie hat die Art und Weise, wie wir arbeiten, grundlegend verändert. Die vielen Änderungen der Regelungen für die Home Office Arbeit für Grenzgänger sorgen bis heute für Verwirrung bei Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden.
In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, welche neuen Home Office Regeln für Grenzgänger in der Schweiz ab dem 01.07.2023 gelten und was das für Sie bedeutet.
Das wichtigste zum Home Office auf einen Blick
- Ab dem 01.07.2023 dürfen Grenzgänger maximal 49,9% ihrer Arbeitszeit im Home Office in Deutschland verbringen, damit die Zuständigkeit der Sozialversicherung in der Schweiz erhalten bleibt.
- Das Doppelbesteuerungsabkommen bleibt davon unberührt.
- Das Überschreiten der Obergrenze hat Auswirkungen auf die Sozialversicherung, Krankenversicherung, Steuern und potentiell auf den Grenzgängerstatus.
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Neue Home Office Regelung ab dem 01.07.2023
Mit dem Ausklingen der Einschränkungen im Zusammenhang der Corona-Pandemie entfiel nun zum 30.06.2023 auch die Sonderregelung, welche die vollständige Home Office Arbeit für Grenzgänger in der Schweiz ermöglichte.
Die Schweiz, Deutschland und einige andere EU- und EFTA-Staaten haben jetzt eine neue multilaterale Vereinbarung getroffen, um die grenzüberschreitende Telearbeit aus dem Home Office nach dem 30.
Die Arbeit aus dem Home Office geschieht dann in der Regel mit Hilfe von Informatikmitteln, sprich: einem Computer, Laptop oder auch Tablet.
Die Zuständigkeit für Sozialversicherungen bleibt in diesem Fall im Staat des Arbeitgebersitzes.
Damit die neue Vereinbarung für Grenzgänger gilt, müssen Schweizer Arbeitgeber eine A1-Bescheinigung bei ihrer AHV-Ausgleichskasse beantragen.
Solange die Telearbeit weniger als 50% der Gesamtarbeitszeit beträgt, bleibt die Zuständigkeit der Sozialversicherung im Staat des Arbeitgebersitzes. Die Zuständigkeit der Sozialversicherung bleibt jedoch nur in der Schweiz, wenn maximal 49,9% der Arbeitszeit aus dem Home Office in Deutschland gearbeitet wird.